Presse­information der GGG vom 2025-09-11

zur ersten Lesung eines Gesetzentwurfes „Gesetz zur Finanzierung von Infrastruktur­investitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastruktur­finanzierungs­gesetz – LuKIFG)“

U. a. appelliert die GGG an die Landesregierungen, bei der Verwendung der 100 Mrd. Euro den Ausgaben für den Bildungsbereich absolute Priorität zu geben, so, wie dies für Mecklenburg-Vorpommern bereits angekündigt ist. Weitere Forderung: langfristige Absiche­rung der Mittel für den Bildungsbereich.

Download PM 2025-09-11 

Es geschieht etwas – aber noch lange nicht genug!

Der Entwurf für das LuKIFG wurde am 2. Juli 2025 vom Bundeskabinett verabschiedet und sieht die Bereitstellung von 100 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur von Ländern und Kommunen vor. Diese Mittel stammen aus dem 500-Milliarden-Sondervermögen, das vor der Bundestagswahl durch eine Grundgesetzänderung beschlossen wurde. Die Gelder werden über einen Zeitraum von 12 Jahren verteilt, wobei die Verteilung an die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgt.

Im Gesetzentwurf wird festgestellt, dass trotz der bisherigen Anstrengungen die Investitionen in die öffentliche Infrastruktur im letzten Jahrzehnt mit Blick auf die erheblichen Investitionsbedarfe zu gering ausgefallen sind. Dies gelte nicht nur für die Infrastruktur des Bundes, sondern auch für jene der Länder und Kommunen.

Weiter wird ausgeführt: „Große Investitionsbedarfe für Länder und Kommunen bestehen insbesondere bei der Sanierung und dem Ausbau der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, dem Erhalt und der Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur, dem Ausbau der Wärme- und Energieinfrastruktur, der Transformation und Modernisierung der Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur, bei der Digitalisierung, in der Wissenschafts- und der Forschungsinfrastruktur sowie bei der Stärkung des Bevölkerungsschutzes.“

In einer ersten Stellungnahme drückte der Bundesrat seine Besorgnis darüber aus, dass die Summe von 100 Milliarden Euro nicht ausreichen werde, um den bestehenden Investitionsrückstau vollständig abzuarbeiten.

Bestätigung erfährt diese Feststellung u.a. vom Bündnis aus Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, dem Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) und dem Verband Bildung und Erziehung, das den Sanierungsstau an deutschen Schulen mit über 50 Milliarden Euro beziffert.

Die GEW fordert sogar die Bereitstellung von mindestens 130 Milliarden Euro und stellt fest, dass die Bildungsinfrastruktur seit Jahrzehnten kaputtgespart werde.

Das KfW Kommunalpanel hat über eine Befragung zur Finanzlage der Städte, Gemeinden und Landkreise einen Investitionsstau bei den Schulgebäuden von 67,8 Milliarden Euro, das entspricht 31 Prozent des gesamten Investitionsstaus der Kommunen, festgestellt.

Für die GGG stellt der Vorsitzende, Dieter Zielinski, fest:

  • Investitionen in den Bildungsbereich sind grundsätzlich richtig und zwingend erforderlich.
  • Die bereitgestellten 100 Milliarden Euro sind vor dem Hintergrund der tatsächlichen Bedarfe nur ein Tropfen auf den heißen Stein, vor allem auch deshalb, weil davon auszugehen ist, dass sie nur begrenzt für den Bildungsbereich eingesetzt werden.
  • Die GGG appelliert an die Landesregierungen, bei der Verwendung der 100 Mrd. Euro den Ausgaben für den Bildungsbereich absolute Priorität zu geben, so, wie dies Manuela Schwesig für das Land Mecklenburg-Vorpommern bereits angekündigt hat.
  • Bei der Ausgabe für die Gebäudeinfrastruktur der Schulen müssen immer Bedarfe einer zukunftsorientierten Pädagogik einbezogen werden. Nur dadurch wird auch ein Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit ermöglicht.
  • Die Mittel für den Bildungsbereich sind zudem langfristig abzusichern.
  • Dem Bund müssen mehr Möglichkeiten für Finanzierungen im Bildungsbereich gegeben werden. Eine Aufhebung des Kooperationsverbotes ist geboten.

Dortmund, den 11.09.2025