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Viel Richtiges, aber die Vision fehlt!
Die Senatsverwaltung hat den Referentenentwurf für folgende Verordnungen zur Stellungnahme geschickt:
- Grundschulverordnung (GsVO)
- Sekundarstufen I - Verordnung (Sek IVO)
- Verordnung zur gymnasialen Oberstufe (VO-GO)
- Sonderpädagogik-Verordnung (Sopäd-VO
Die Schulgesetzänderung vom Dezember 2018 macht eine Novellierung der nachgeordneten Verordnungen notwendig. Insbesondere die Einführung der Gemeinschaftsschule als stufenübergreifende Regelschulart musste eingebaut werden. Leider wird die Gelegenheit nicht genutzt, den Schulen Mut zu machen, ihre Pädagogik zu überdenken und weiter zu entwickeln.
Stellungnahme zum Entwurf der Schulverordnungen
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ist grundsätzlich zu begrüßen, aber wir hätten da noch ein paar Forderungen
GGG-Stellungnahme zur Parlamentsvorlage der Schulgesetzänderung
Kritisch sehen wir u.a. die Regelungen zur Schüler-Aufnahme.
Lesen Sie die ganze Stellungnahme !
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GGG-Stellungnahme zum Referentenentwurf der Schulgesetzänderung
Die GGG-Berlin begrüßt die beabsichtigte Aufnahme der Gemeinschaftsschule als Regelschule ins Schulgesetz. Damit erhält das Konzept der stufenübergreifenden integrierten Schule eine seit langem gewünschte rechtliche Absicherung. Der Wegfall des doch immer mit Unsicherheiten verbundenen Status des Schulversuchs wird sicher auch helfen, dass es zu weiteren Gründungen von Gemeinschaftsschulen kommt. Aber es gibt auch Kritikpunkte, die nachgebessert werden müssen.
Lesen Sie die ganze Stellungnahme: Stellungnahme
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BE: Hannah-Höch-Schule, Brief an die Volksbildungsstadträtin in Reinickendorf
Obwohl alle beteiligten Gruppen (Eltern, Lehrer, Schulleitungen) und Gremien/Institutionen (u.a. Schulleitungen, Schulkonferenzen, Bezirksschulbeirat, Bezirkselternausschuss, Landeselternausschuuss, Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung) sich dafür ausgesprochen haben, haben die CDU-Mehrheit in der Bezirksverordnetenversammlung und die Bezirksstadträtin für Volksbildung (CDU) den Antrag der Hannah-Höch-Schule (Grundschule) und der Greenwich-Schue (Integrierte Sekundarschule) auf Gründung einer Gemeinschaftsschule abgelehnt. Der GGG-Landesverbnd hat hierzu Stellung genommen.
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Bildungsfinanzbericht 2016 (zuletzt abgerufen: 16.02.2017)
Kommentare von GEW und VBE
Bund, Länder und Gemeinden haben für das Jahr 2016 Bildungsausgaben in Höhe von 129,2 Milliarden Euro veranschlagt. Das sind zwar fünf Milliarden Euro mehr als im Vorjahr – aber immer noch viel zu wenig, kritisiert die GEW.
Bildungsfinanzbericht: GEW verlangt mehr Geld für Bildung | gew.de vom 15.12.2016 (zuletzt abgerufen: 16.02.2017)
"Wer Bildungsungerechtigkeit in Zahlen ausgedrückt haben möchte, hat hiermit eine passende Lektüre gefunden", kommentiert Udo Beckmann.
VBE: Bildungsgerechtigkeit in Deutschland ist eine leere Phrase | bildungsklick.de vom 16.12.2016 (zuletzt abgerufen: 16.02.2017)
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– Die inklusive Schule für die Demokratie
Kongress 26./27. September 2016
Goethe-Universität Frankfurt a.M.
Link zur Veranstaltungsseite
Frankfurter Erklärung (2016)
Gemeinsame Erklärung des Bündnisses der veranstaltenden Verbände (u.a. GGG, GEW, GSV)
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Blick über den Zaun
Erklärung im Anschluss an die Tagung "Partizipation, Verantwortung, Demokratie"
verabschiedet am 30. April 2016 in Göttingen
Schule ist mehr denn je gefragt, Kinder und Jugendliche dafür zu gewinnen, aktiv für die Demokratie einzutreten. Ob sich die Grundwerte unserer Gesellschaft in Zukunft behaupten können, entscheidet sich auch und vor allem in unseren Schulen.
Lesen Sie die vollständige Erklärung:
Demokratie 'jetzt erst recht!'
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Zur schulischen Situation von Flüchtlingskindern (2015)
Stellungnahme des Bundesvorstandes der GGG im Auftrag der Mitgliederversammlung vom 14. November 2015 auf Basis der Vorlage des Landesverbandes Hessen. Siehe auch Erklärung zur inklusiven Bildung der GGG vom 17. September 2011
Die Inklusion von Flüchtlingskindern ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die nicht davon abhängig gemacht werden darf, welchen rechtlichen Status das Kind bzw. seine Familie nach einem mitunter Jahre dauernden Anerkennungsverfahren hat. Sie muss auf der Grundlage der menschenrechtlichen Konventionen erfolgen und erfordert die aktive Einbeziehung des gesamten Lebensumfeldes der Kinder und Jugendlichen. Gefordert sind hier also viele professionelle und private Begleiter aus der Umgebung der Betroffenen.
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GGG-Grundsatzposition (2015)
Einstimmiger Beschluss der GGG-Mitgliederversammlung am 15. November 2008 in Herford, aktualisiert auf Grund der satzungsändernden Beschlüsse der Mitgliederversammlungen am 15. November 2014 in Mannheim und 25. April 2015 in Langenhagen.
Die GGG setzt sich ein,
für eine Schule für alle:
Ziel ist, dass alle Kinder und Jugendlichen eine gemeinsame Schule für alle – eine Schule der Inklusion – bis zum Ende ihrer allgemeinen Schulpflicht besuchen und das tradierte gegliederte Schulsystem auch in Deutschland überwunden wird.
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Stellungnahme zur Schulgesetzänderung 2014
Die GGG Berlin nimmt zu den beabsichtigten Änderungen des Schulgesetzes Stellung, die die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Sekundarstufe I betreffen sowie zu den Anträgen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Grundschule sowie zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU.
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Erklärung zur Schulbaukultur
Beschluss der Mitgliederversammlung am 23. Nov. 2013 in Bielefeld
Wie Schulen geplant und gebaut werden, wie sie aussehen, welches Ambiente sie ausstrahlen, wie sie genutzt werden können und wie sie tatsächlich genutzt werden, ist Ausdruck des Wertes, den die Gesellschaft der Jugend und damit ihrer eigenen Zukunft beimisst.
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Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat den Berliner Schulen der Sekundarstufe ein Leitbildentwurf vorgelegt. Die Schulen sind aufgefordert, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Dafür haben sie ca. 3 Wochen Zeit. Inhalt der Leitbildes wie auch das Vorgehen sieht der Berliner GGG-Landesvostand kritisch. Lesen Sie die Schreiben der Senatsverwaltung und die GGG-Stellungnahme:
GGG-BE-Stellungnahme zum Leitbildentwurf
Leitbild-Zweig Anschreiben
Leitbild-Entwurf
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BE: Stellungnahme zum Verfahren Schüleraufnahme 2011
Stellungnahme zu den Aufnahmeregelungen für Schüler an den Integrierten Sekundarschulen (einschl. der Gemeinschaftsschulen)
Die Aufnahme von Schülern in die Sekundarstufe I ist in §6 der Sekundarstufen I-Verordnung geregelt. Bei der Aufnahme für das Schuljahr 2011/12 sind diese Aufnahmeregelungen zum ersten Mal praktiziert worden.
Die dort vorgesehenen – und von der Mehrzahl der Schulen angewendeten – Aufnahmeregelungen für etwa 60 % der Schüler(innen) bringen sie für die Aufnahme in eine Rangreihenfolge, die sich an den bisherigen Leistungen orientiert – in der Regel beurteilt durch die Noten der Grundschule.
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BE: Stellungnahme zum Inklusionskonzept des Senats 2011
Stellungnahme zum Inklusionskonzept der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
In der Parlamentsdrucksache 16/3822 vom 31.01.2011 hat die Senatsverwaltung ein "Gesamtkonzept 'Inklusive Schule' - Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" vorgelegt. Am 19.05.2011 hat der zuständige Parlamentsausschuss darüber beraten.
Die GGG sieht in der Vorlage eines derartigen Konzeptes einen Fortschritt: Es ist Ausweis von Bemühungen der Verwaltung, sich
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Erklärung zur inklusiven Bildung (2011)
Einstimmig beschlossen hat das Plenum des 32. Bundeskongresses der GGG sowie die GGG-Mitgliederversammlung am 17.09.2011 in Hildesheim die folgende Erklärung:
Für die GGG ist Inklusion das selbstverständliche Zusammenleben aller Menschen im Sinne einer gleichberechtigten selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unabhängig von individuellen Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, Fähigkeiten und Behinderungen. Daraus erwächst die Verantwortung aller, sich für dieses Menschenrecht einzusetzen und an seiner Realisierung mitzuwirken. Für die Schule bedeutet dies: Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf das gemeinsame Lernen unabhängig von Elternhaus und Einkommen, unabhängig von sozialer, kultureller und ethnischer Herkunft, unabhängig von unterschiedlichen Fähigkeiten und Behinderungen. In den Schulen müssen hierfür angemessene Vorkehrungen getroffen werden.