Bildung&Politik Stellungnahmen – BE und mehr

  • Frankfurter Erklärung (2016): Eine für alle

    – Die inklusive Schule für die Demokratie

    Kongress 26./27. September 2016
    Goethe-Universität Frankfurt a.M.

    Link zur Veranstaltungsseite

    Frankfurter Erklärung (2016)

    Gemeinsame Erklärung des Bündnisses der veranstaltenden Verbände (u.a. GGG, GEW, GSV)

  • BüZ: Demokratie jetzt erst recht! (2016/04)

    Blick über den Zaun

    Erklärung im Anschluss an die Tagung  "Partizipation, Verantwortung, Demokratie"
    verabschiedet am 30. April 2016 in Göttingen

    Schule ist mehr denn je gefragt, Kinder und Jugendliche dafür zu gewinnen, aktiv für die Demokratie einzutreten. Ob sich die Grundwerte unserer Gesellschaft in Zukunft behaupten können, entscheidet sich auch und vor allem in unseren Schulen.

    Lesen Sie die vollständige Erklärung:

    Demokratie 'jetzt erst recht!'

  • Zur schulischen Situation von Flüchtlingskindern (2015)

    Zur schulischen Situation von Flüchtlingskindern (2015)

    Stellungnahme des Bundesvorstandes der GGG im Auftrag der Mitgliederversammlung vom 14. November 2015 auf Basis der Vorlage des Landesverbandes Hessen. Siehe auch Erklärung zur inklusiven Bildung der GGG vom 17. September 2011

    Die Inklusion von Flüchtlingskindern ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die nicht davon abhängig gemacht werden darf, welchen rechtlichen Status das Kind bzw. seine Familie nach einem mitunter Jahre dauernden Anerkennungsverfahren hat. Sie muss auf der Grundlage der menschenrechtlichen Konventionen erfolgen und erfordert die aktive Einbeziehung des gesamten Le­bens­umfeldes der Kinder und Jugendlichen. Gefordert sind hier also viele professionelle und private Begleiter aus der Umgebung der Betroffenen.

  • GGG-Grundsatzposition (2015)

    GGG-Grundsatzposition (2015)

    Einstimmiger Beschluss der GGG-Mitgliederversammlung am 15. November 2008 in Herford, aktualisiert auf Grund der satzungsändernden Beschlüsse der Mitgliederversammlungen am 15. November 2014 in Mannheim und 25. April 2015 in Langenhagen.

    Die GGG setzt sich ein,

    für eine Schule für alle:
    Ziel ist, dass alle Kinder und Jugendlichen eine gemeinsame Schule für alle – eine Schule der Inklusion – bis zum Ende ihrer allgemeinen Schulpflicht besuchen und das tradierte gegliederte Schulsystem auch in Deutschland überwunden wird.

  • BE: Stellungnahme zur Schulgesetz-Änderung (2014-02)

    Stellungnahme zur Schulgesetzänderung 2014

    Die GGG Berlin nimmt zu den beabsichtigten Änderungen des Schulgesetzes Stellung, die die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Sekundarstufe I betreffen sowie zu den Anträgen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Grundschule sowie zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU.

  • Erklärung zur Schulbaukultur (2013)

    Erklärung zur Schulbaukultur

    Beschluss der Mitgliederversammlung am 23. Nov. 2013 in Bielefeld

    Wie Schulen geplant und gebaut werden, wie sie aussehen, welches Ambiente sie ausstrahlen, wie sie genutzt werden können und wie sie tatsächlich genutzt werden, ist Ausdruck des Wertes, den die Gesellschaft der Jugend und damit ihrer eigenen Zukunft beimisst.

  • BE: GGG-Berlin lehnt Leitbild für das zweigliedrige Schulsystem ab (2012-12)

    Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat den Berliner Schulen der Sekundarstufe ein Leitbildentwurf vorgelegt. Die Schulen sind aufgefordert, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Dafür haben sie ca. 3 Wochen Zeit. Inhalt der Leitbildes wie auch das Vorgehen sieht der Berliner GGG-Landesvostand kritisch. Lesen Sie die Schreiben der Senatsverwaltung und die GGG-Stellungnahme:

    GGG-BE-Stellungnahme zum Leitbildentwurf

    Leitbild-Zweig Anschreiben

    Leitbild-Entwurf

  • BE: Stellungnahme zum Verfahren der Schüleraufnahme (2011-08)

    BE: Stellungnahme zum Verfahren Schüleraufnahme 2011

    Stellungnahme zu den Aufnahmeregelungen für Schüler an den Integrierten Sekundarschulen (einschl. der Gemeinschaftsschulen)

    Die Aufnahme von Schülern in die Sekundarstufe I ist in §6 der Sekundarstufen I-Verordnung geregelt. Bei der Aufnahme für das Schuljahr 2011/12 sind diese Aufnahmeregelungen zum ersten Mal praktiziert worden.

    Die dort vorgesehenen – und von der Mehrzahl der Schulen angewendeten – Aufnahmeregelungen für etwa 60 % der Schüler(innen) bringen sie für die Aufnahme in eine Rangreihenfolge, die sich an den bisherigen Leistungen orientiert – in der Regel beurteilt durch die Noten der Grundschule.

  • BE: Stellungnahme zum Inklusionskonzept des Senats (2011-05)

    BE: Stellungnahme zum Inklusionskonzept des Senats 2011

    Stellungnahme zum Inklusionskonzept der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    In der Parlamentsdrucksache 16/3822 vom 31.01.2011 hat die Senatsverwaltung ein "Gesamtkonzept 'Inklusive Schule' - Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" vorgelegt. Am 19.05.2011 hat der zuständige Parlamentsausschuss darüber beraten.

    Die GGG sieht in der Vorlage eines derartigen Konzeptes einen Fortschritt: Es ist Ausweis von Bemühungen der Verwaltung, sich

  • Erklärung zur inklusiven Bildung (2011)

    Erklärung zur inklusiven Bildung (2011)

    Einstimmig beschlossen hat das Plenum des 32. Bundeskongresses der GGG sowie die GGG-Mitgliederversammlung am 17.09.2011 in Hildesheim die folgende Erklärung:

    Für die GGG ist Inklusion das selbstverständliche Zusammenleben aller Menschen im Sinne einer gleichberechtigten selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unabhängig von individuellen Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, Fähigkeiten und Behinderungen. Daraus erwächst die Verantwortung aller, sich für dieses Menschenrecht einzusetzen und an seiner Realisierung mitzuwirken. Für die Schule bedeutet dies: Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf das gemeinsame Lernen unabhängig von Elternhaus und Einkommen, unabhängig von sozialer, kultureller und ethnischer Herkunft, unabhängig von unterschiedlichen Fähigkeiten und Behinderungen. In den Schulen müssen hierfür angemessene Vorkehrungen getroffen werden.